Auf dieser Seite veröffentlicht die REWE DORTMUND Großhandel eG ausgewählte gesetzlich vorgeschriebene und gesellschaftsbezogene Informationen.
Die REWE DORTMUND Großhandel eG unterliegt der unternehmerischen Mitbestimmung. Sie ist daher verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand festzulegen und hierüber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu berichten.
Der Aufsichtsrat der REWE DORTMUND Großhandel eG hat mit Beschluss vom 24. September 2026 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 25 % festgelegt. Der Beschluss erläutert diese Zielgröße als drei Frauen bei zwölf Aufsichtsratsmitgliedern.
Als Frist für die Erreichung dieser Zielgröße wurde der 24. September 2031 bestimmt.
Der Aufsichtsrat der REWE DORTMUND Großhandel eG hat mit Beschluss vom 24. September 2026 für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 0 % festgelegt. Dies entspricht null von zwei Vorstandsmitgliedern. Als Frist für die Erreichung wurde der 24. September 2031 bestimmt.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestand der Vorstand aus zwei Mitgliedern. Dem Vorstand gehörte keine Frau an; der Frauenanteil betrug daher 0 %.
Der Aufsichtsrat begründete die Nullzielgröße mit der geringen Größe des Vorstands, den laufenden Bestellungsperioden und der bestehenden Personal- und Organisationsplanung. Eine Erweiterung des Vorstands war nach dieser Planung nicht vorgesehen.
Über Wiederbestellungen oder anderweitige Besetzungen wird der Aufsichtsrat zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der Interessen der Genossenschaft, der Kontinuität der Unternehmensleitung, der bestehenden Ressortzuständigkeiten sowie der Eignung, Befähigung, fachlichen Qualifikation, Führungserfahrung und persönlichen Integrität der in Betracht kommenden Personen entscheiden.
Bei einem zweiköpfigen Vorstand würde eine positive Zielgröße mindestens ein weiblich besetztes Vorstandsmandat voraussetzen. Der Aufsichtsrat hielt es angesichts der geringen Gremiumsgröße für sachgerecht, keine starre Ergebnisvorgabe für eine künftige Einzelfallentscheidung festzulegen, sondern die bestmögliche Besetzung des jeweiligen Vorstandsressorts im Interesse der Genossenschaft in den Vordergrund zu stellen.
Die Zielgröße von 0 % stellt keine personalpolitische Entscheidung gegen die Bestellung von Frauen in den Vorstand dar. Qualifizierte Frauen werden bei künftigen Bestellungen, Wiederbestellungen, Erweiterungen oder Nachbesetzungen angemessen in die Auswahl einbezogen.
Die REWE DORTMUND Großhandel eG beschäftigt keine eigenen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer. Innerhalb ihrer eigenen Organisationsstruktur verfügt sie daher über keine personell besetzten Führungsebenen unterhalb des Vorstands, für die Zielgrößen nach § 9 Abs. 3 GenG festgelegt werden könnten. Der Vorstand hat dementsprechend keine Zielgrößen für Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt.
Dortmund, 24.09.2026
REWE DORTMUND Großhandel eG
Der Vorstand