Compliance

Wenn viele Menschen gemeinsam ein Ziel verfolgen, braucht es vor allem eines: Vertrauen. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist ein verbindliches Miteinander.

Compliance

Compliance schützt das Unternehmen

Die REWE Dortmund SE & Co. KG ist serviceorientierter Dienstleister und verlässlicher Geschäftspartner. Alle Beschäftigten stehen in der Verantwortung, in jeder Situation „das Richtige“ zu tun.

Die Weichen dafür stellt unser Compliance Management System. Aufgabe unserer Compliance-Organisation ist es, in der gesamten REWE Dortmund Unternehmensgruppe über Compliance zu informieren, Risiken vorzubeugen und auf Verstöße zu reagieren. Alle Mitarbeiter werden risikoorientiert geschult und auf Wunsch individuell beraten.

Zur Organisation

Verhaltenskodex regelt das Miteinander

Für den Erfolg eines Unternehmens ist es entscheidend, dass alle Akteure dieselben Werte teilen und ihr Handeln auf gleiche Art an ihnen ausrichten.

Unser Verhaltenskodex transportiert deswegen sieben Grundwerte und erklärt, was sie für unsere Unternehmensgruppe bedeuten. Dabei thematisiert er das Verhalten der Beschäftigten untereinander und in der Öffentlichkeit. Er skizziert Leitplanken für den Umgang mit Wettbewerbern, berät zum Schutz von Daten und Unternehmenseigentum und erklärt, wie Interessenkonflikte entstehen und wie man mit ihnen umgeht. Er verdeutlicht, wie zerstörerisch Korruption ist, und zeigt auf, wie man sie bekämpft. Zudem betont er die soziale und gesellschaftliche Verantwortung jedes Einzelnen – auch bei der Arbeit.

Verhaltenskodex

Hier finden Sie unseren Verhaltenskodex:

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Compliance Hinweise

Unser Compliance-Hinweisprozess garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Compliance-Hinweisen. Unter einem Compliance-Hinweis versteht man den Verdacht auf eine mögliche Straftat, wie zum Beispiel Betrug oder Korruption, oder sonstige maßgebliche Regelverstöße, die einen Bezug zur REWE Dortmund oder ihren Beschäftigten haben. Vor allem Korruptionsstraftaten fügen nicht nur der REWE Dortmund, sondern auch der Gesellschaft erheblichen Schaden zu. Compliance-Hinweise können von Mitarbeitern, aber auch Außenstehenden abgegeben werden.

Wir möchten Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf Gesetzesverstöße und Fehlverhalten hinzuweisen. Unser Compliance Beauftragter ist die zentrale Anlaufstelle für Compliance-Angelegenheiten.

 

 

REWE Dortmund SE & Co. KG
Bereich Recht, Compliance und Konzernrevision
Asselner Hellweg 1-3
44309 Dortmund
compliance@rewe-dortmund.de

Daneben können Sie über die nachstehend beschriebenen weiteren Eingangskanäle auf mögliche Compliance-Verstöße hinweisen.

Unabhängig davon, welchen Kanal Sie nutzen: Ihr Hinweis wird vertraulich behandelt. Das bedeutet, dass ausschließlich Informationen an Personen oder Abteilungen außerhalb der Compliance-Organisation weitergeleitet werden, die für die Aufklärung des Hinweises erforderlich sind (sog. „Need to know-Prinzip“). Darüber hinaus gilt der Grundsatz, dass Ihnen aufgrund der Abgabe Ihres Hinweises keine negativen Konsequenzen entstehen – unabhängig davon, ob sich der Hinweis bestätigt oder nicht.

 

Smart Integrity Platform

Um eine unternehmensweit einheitliche, professionelle und transparente Vorgehensweise im Umgang mit Compliance-Hinweisen sicherzustellen, hat die REWE Dortmund Unternehmensgruppe ein elektronisches Compliance-Hinweisgebersystem eingerichtet, das es sowohl Mitarbeitern als auch Außenstehenden ermöglicht, auf kriminelle Handlungen oder schwerwiegende Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex abzugeben. Es handelt sich dabei um die Smart Integrity Platform (SIP) der DISS-CO GmbH, Hamburg. Die SIP ist ein webbasiertes, zentrales, interaktives und intelligentes Tool mit dem modularen Feature Flagging System, welches für maximale Flexibilität sorgt.

Bitte beachten Sie: Die SIP wird von uns ausschließlich eingesetzt, um die Möglichkeit zu eröffnen, auf die folgenden Tatbestände aufmerksam zu machen:

  • vermutete wirtschaftskriminelle Handlungen/Verstöße (gegen das Kartellrecht, Korruption, Verletzung von Menschenrechten, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing) oder
  • definierte, schwerwiegende Compliance-Verstöße in der REWE Dortmund SE & Co. KG. Wird das System zu anderen Zwecken missbraucht, kann dies einen Straftatbestand darstellen.

Hinweise zu möglichen Compliance-Verstößen können anonym oder vertraulich unter Angabe Ihres Namens über das SIP eingegeben werden. Wir möchten jeden Einzelnen ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf Gesetzesverstöße und Fehlverhalten hinzuweisen. Alle Ihre Angaben behandeln wir streng vertraulich und beziehen dabei auch die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten ein. Neben Mitarbeitern können Geschäftspartner, Kunden und/oder sonstige Dritte Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße abgeben.

Um einen Hinweis an uns weiterzugeben, folgen Sie bitte den Anweisungen des Systems. Dabei können Sie sich mit dem benutzerfreundlichen Handbuch bedienen.

Hier können Sie Ihren Hinweis abgeben:

Zur SIP

Download Nutzungsbedingungen SIP

Ombudsmann

Die REWE Dortmund hat zudem den Rechtsanwalt Dr. Thorsten Mätzig als externen Ombudsmann bestellt. An ihn können sich Mitarbeiter und Externe (z.B. Kunden oder Geschäftspartner) wenden, wenn sie Compliance-Hinweise anonym abgeben wollen oder einen neutralen, zur Verschwiegenheit verpflichteten Kontakt in Sachen Compliance suchen.

Dr. Thorsten Mätzig

Spieker & Jaeger

+49 231 9585 814
thorsten.maetzig@spieker-jaeger.de
Phoenixseestraße 24
44263 Dortmun

Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen

Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten. Mit einer Beschwerde zum LkSG kann der Verdacht auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder die schädliche Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch, die einen Bezug zur REWE Group, ihren Lieferketten oder ihren Beschäftigten haben, gemeldet werden. Menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichtverletzungen fügen nicht nur der REWE Dortmund, sondern auch der Gesellschaft erheblichen Schaden zu. Beschwerden zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen können von Mitarbeitern sowie Außenstehenden abgegeben werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die Hinweise menschenrechtliche oder umweltbezogene Themen betreffen und einen Bezug zur REWE Dortmund SE & Co. KG oder einem Tochterunternehmen der REWE Dortmund SE & Co. KG (z.B. Michael Brücken Kaufpark GmbH u. Co OHG, REWE Dortmund Markt GmbH usw.) aufweisen.

 

 

Besonders einfach lassen sich Beschwerden zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen digital über die REWE Group Hintbox abgeben – auf Wunsch auch anonym. Außerdem ermöglicht die digitale Beschwerdeplattform eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebern und den zuständigen Bereichen der REWE Dortmund. Personen, die Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen ohne die Nutzung eines digitalen Tools abgeben wollen, können sich darüber hinaus weiterhin an den Compliance Beauftragten oder den Ombudsmann der REWE Dortmund wenden. Kundenbeschwerden, zum Beispiel über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der REWE Dortmund oder die Leistungen in den Märkten, gelten nicht als Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Kundenservice-Bereiche und -Hotlines des betroffenen Unternehmens oder der jeweiligen Marke. Wir möchten Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen. Hinweisgebern dürfen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen. Das Beschwerdeverfahren läuft nach einem definierten Prozess ab, der auch in der Verfahrensordnung festgehalten ist. Dabei wird zu jeder Zeit unparteiisches Handeln gewährleistet, die Beteiligten am Verfahren sind weisungsungebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die REWE Group Hintbox

Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflichtverletzungen ganz einfach digital einreichen – auf Wunsch auch anonym.

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